Abwasser im Sinne des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer sind das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Die Ableitung erfolgt in die Kanalisation sowie in oberirdische Gewässer, in Küstengewässer oder in das Grundwasser , je nachdem, ob ein Indirekteinleiter, ein Direkteinleiter oder natürliche Prozesse für die Einleitung verantwortlich sind.

Grundsätzlich wird zwischen kommunalem und Industrieabwasser unterschieden. Abwasser kann vielfältige Verunreinigungen enthalten. Sie können in folgende wesentliche Belastungs- und Schadstoffgruppen unterteilt werden:

-gelöste und ungelöste Stoffe

-leicht abbaubare organische Stoffe

-schwer abbaubare organische Stoffe,

-Pflanzennährstoffe

-Schwermetallverbindungen

-Salze



Um die Gewässer zu schützen, müssen die Schadstoffe durch Behandlung des Abwassers und andere Maßnahmen weitestgehend reduziert werden.

Der Abwasseranfall schwankt in weiten Grenzen zwischen 50 - 400 l pro Tag und Einwohner, der Flächenbedarf für eine vollständige Kläranlage schwankt zwischen 0,5 und 2,0 m2 pro Einwohner.


*Quelle Wasser Wissen